Mietervereine aus Mecklenburg-Vorpommern tagten in Wismar
Am 2. April 2016 fand in Wismar turnusgemäß der Landesverbandstag der Mietervereine aus Mecklenburg-Vorpommern statt. Im öffentlichen Teil erläuterte die Landesvorsitzende Doris Hildebrandt vor ca. 60 Gästen und Delegierten die mietenpolitischen Vorstellungen und Forderungen des Landesverbandes.
- Aus Sicht des DMB-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern stellt sich die Wohnraumsituation im Land wie folgt dar:
Für viele Mieterhaushalte in Mecklenburg-Vorpommern steigt die Wohnkostenbelastung im Verhältnis zum verfügbaren Haushaltseinkommen immer weiter an. Die Mieten und die Betriebskosten – insbesondere die Energiekosten – werden weiter ansteigen. Die Entwicklung der Einkommen wird hinter der Kostenentwicklung zurückbleiben. Die Zahl der bedürftigen Haushalte, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sein werden, wird sich zukünftig mit Sicherheit erheblich erhöhen.
In einigen Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns fehlen bereits heute Wohnungen, insbesondere für Mieter mit mittleren und geringen Einkommen, für Bezieher von Arbeitslosengeld II und von Grundsicherung. Das Pestel-Institut und auch die Enquete-Kommission des Landtages stimmen mit der Einschätzung des DMB MV überein, dass in MV eine größere Anzahl bezahlbarer Wohnungen fehlt. Der DMB MV fordert deshalb eine Verstärkung der sozialen Wohnraumförderung.
Der DMB MV fordert die Landesregierung auf, die soziale Wohnraumförderung zu verstärken, um die bestehenden Engpässe in der bedarfsgerechten Versorgung der Mieter, die sich nicht selbständig und aus eigenen Mitteln mit entsprechendem Wohnraum versorgen können, zu beheben.
Darüber hinaus fordert der DMB MV die Landesregierung auf, die Fördergegenstände nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG §2) in Abhängigkeit von regionalen Besonderheiten auszuwählen. - Der DMB MV fordert die Landesregierung auf, sich im Zusammenhang mit der geplanten steuerlichen Förderung (Sonderabschreibung) des Mietwohnungsneubaus für Mietobergrenzen einzusetzen.
- In jüngster Vergangenheit wurden in einigen Städten neue hochpreisige Wohnungen dem Wohnungsmarkt zugeführt. Diese Wohnungen werden zwar von der Mietpreisbremse unberührt bleiben, werden sich jedoch in den nächsten Jahren erhöhend auf die Bestandsmieten auswirken. Die Oberwerte in den entsprechenden Mietspiegelfeldern werden erheblich ansteigen, die jeweilige Mietpreisspanne wird erheblich breiter. Dadurch werden für künftige Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen Spielräume von mehr als 15 % entstehen.
Der DMB MV fordert die Landesregierung auf, mittels Verordnung eine Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB von 20 % auf 15 % festzulegen, damit die Wohnungen für möglichst viele Bürger bezahlbar bleiben.
Die Frage der Bezahlbarkeit stellt sich noch deutlicher bei der Wiedervermietung bestehender Wohnungen. Eine Mietpreisbremse ist notwendiger denn je, um breiten Bevölkerungsschichten die Anmietung einer ihren Bedürfnissen entsprechenden Wohnung zu ermöglichen.
Der DMB MV fordert die Landesregierung auf, mittels Verordnung die Wiedervermietungsmiete auf 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen.
Über die Anträge aus Greifswald und Rostock ist schnellstmöglich positiv zu entscheiden. - Das Problem von zahlreichen Ferienwohnungen in Wohngebieten ist in unserem Land allgegenwärtig. Die Rückumwandlung legaler und illegaler Ferienwohnungen in Mietwohnungen wäre ein Beitrag zur teilweisen Entspannung des Mietwohnungsmarktes gerade in touristisch attraktiven Gemeinden/Kommunen, wie z.B. in den Ostseebädern und in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald. In diesem Zusammenhang wird beispielhaft auf die aktuelle Berliner Zweckentfremdungsverordnung verwiesen.
Der DMB MV fordert von der Landesregierung die Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverordnung. - Der DMB MV fordert die Landesregierung auf, Bundesjustizminister Maas in seinen Bestrebungen nach weiteren Verbesserungen des Mietrechts zu unterstützen und die Bestrebungen nicht mit suspekten Anträgen zu torpedieren.