Mietspiegel

Mietspiegel der Hansestadt Wismar

mietspiegel_hwi_2015Gemäß Paragraph 558 d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Einmal ist diese Anpassung auf der Basis der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex) möglich.

Ausgehend vom Mietspiegel 2015, haben sich durch diese Fortschreibungsmöglichkeit nur die Werte der Mietspiegeltabelle für 2017 geändert. Dazu wurde jeder Wert des Mietspiegels 2015 mittels des entsprechenden Faktors berechnet. Der Inhalt des Mietspiegels 2015 behält sonst seine Gültigkeit und wurde deshalb so übernommen bzw. nur geringfügig angepasst. Gültig bleiben insbesondere alle Hinweise zur Anwendung des Mietspiegels, Festlegungen zu den Beschaffenheitskriterien. Für die Einstufung in die Wohnlagen wurde eine Aktualisierung für die neu hinzugekommenen bzw. die weggefallenen Straßen vorgenommen.

Da nach Ablauf von zwei Jahren kein neuer Mietspiegel erarbeitet wurde, ist der Mietspiegel 2017 inzwischen als einfacher Mietspiegel nach Paragraph 558 c BGB zu betrachten.

Derzeit wird ein neuer Mietspiegel erarbeitet. Der DMB Wismar und Nordwestmecklenburg ist aktiv beteiligt. Der Mietspiegel wird ein Regressionsmietspiegel sein. Dies bedeutet, dass für jede Wohnung detailliert Zu- und Abschläge zur Grundmiete kommen. Der Neue Mietspiegel soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Mietspiegel 2015
Mietspiegel 2013