Ab 1. Februar gilt ein neuer Mietspiegel für die Hansestadt Wismar
Die Hansestadt Wismar hat mit Interessenvertretern der Mieter und Vermieter einen neuen Mietspiegel erarbeitet. Dafür wurden von über 12.000 Wohnungen Daten berücksichtigt, die einen breit gefächerten Merkmalkatalog einbeziehen, um einen Gesamtüberblick von vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zu erhalten. Der detaillierte Methodenbericht kann in der Statistikstelle des Ordnungsamtes eingesehen werden.
Der qualifizierte Mietspiegel findet seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es handelt sich nunmehr um den neunten qualifizierten Mietspiegel für Wismar. Gemäß § 558 d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Einmal ist diese Anpassung auf der Basis der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes Deutschland (Verbraucherpreisindex) möglich. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Der Mietspiegel 2015 wurde, nachdem der Mietspiegel 2013 fortgeschrieben wurde, neu erstellt.
Der Mietspiegel 2015 erscheint in Form einer Broschüre, die in Kürze gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 0,75 Euro in der Geschäftsstelle des DMB Wismar und Nordwestmecklenburg e.V., Juri-Gagarin-Ring 55, 23966 Wismar, montags und donnerstags von 9 -11 Uhr und 14 – 17 Uhr, erhältlich ist.