Wohngelderhöhung in Kraft getreten – Durchschnittlich 39 Prozent mehr Wohngeld
Kostenloses Informationsflugblatt des Deutschen Mieterbundes
(dmb) Zum Januar 2016 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Nachdem das Wohngeld sechs Jahre lang unverändert geblieben ist, wurden die Leistungen deutlich erhöht. Im Durchschnitt erhalten Wohngeldempfänger jetzt einen um 39 Prozent höheren staatlichen Zuschuss zum Wohnen.
Wer erstmals oder erneut Wohngeld erhalten will, muss einen Antrag stellen. Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Hier gibt es auch die entsprechenden Antragsformulare.
Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Deshalb unbedingt noch im Januar den Wohngeldantrag stellen! Wichtig: Wer bisher schon Wohngeld erhalten hat und die Voraussetzungen hierfür weiter erfüllt, muss keinen neuen Antrag stellen – die Wohngelderhöhung kommt automatisch.
DMB-Informationsflugblatt
Der Deutsche Mieterbund hat ein Informationsflugblatt „Neues Wohngeld 2016“ aufgelegt, in dem die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch beschrieben und erläutert werden.
Flugblatt kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Es ist außerdem in unserer Geschäftsstelle kostenlos erhältlich.